Ärzte als Abschiebehelfer?
ai-journal,
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Ärzte
als Abschiebehelfer?
Wenn
Ärzte abgelehnte Asylbewerber voreilig als reisefähig bezeichnen oder bei
Abschiebungen mitfliegen, weil eine Gefahr für die Gesundheit der Flüchtlinge
besteht, handeln sie gegen die ethischen Grundsätze der Berufsordnung, meint
der Frankfurter Mediziner Ernst Girth. Mindestens fünf Menschen sind seit
1994 in Europa bei Abschiebungen gestorben.
Flughafen
Frankfurt am Main, 8. Juli 1999: Eine kurdische Familie soll abgeschoben werden,
da springt die Mutter in Panik aus dem Fenster des Flughafengebäudes und verletzt
sich. Ein hinzugezogener Arzt bescheinigt dennoch die Reisefähigkeit und teilt
dem Sohn mit: "Deine Mutter hat nichts". Erst als das Flugpersonal sich weigert,
die Frau zu transportieren, ordnete derselbe Arzt die Einweisung ins Krankenhaus
an. "Offenbar konnten sogar Laien die Notwendigkeit der medizinischen Versorgung
erkennen", sagt der Menschenrechtsbeauftragte der Hessischen Landesärztekammer,
Ernst Girth.
Die Rolle der Ärzte bei
Abschiebungen ist seit einiger Zeit ins Gerede gekommen. Mediziner werden meist
dann hinzugezogen, wenn man annimmt, daß Abzuschiebende sich wehren könnten.
Girth befürchtet, daß betroffene Ärzte in einen Gewissenskonflikt geraten, weil
sie im Auftrag des Staates handeln und dessen Interesse nur selten mit dem Willen
des Patienten übereinstimmen dürfte: "Bei Abschiebungen gibt es verschiedene
Formen der Unterstützung. Oft schreiben Ärzte Atteste oder Gutachten, in denen
sie meist ohne Kenntnis der bisherigen Krankenakte Flüchtlingen die Reisefähigkeit
bescheinigen. Andere Ärzte werden zur Begleitung von abgelehnten Asylbewerbern
eingesetzt, deren Gesundheit beeinträchtigt ist durch Krankheit oder weil im
Falle der Rückkehr Traumatisierungen zu befürchten sind. Einige Mediziner greifen
bei Abschiebungen aktiv ein, wenn sie beispielsweise Flüchtlingen, die sich
wehren, Beruhigungsspritzen geben."
Wie vor fünf Jahren am Frankfurter
Flughafen: Der Nigerianer Kola Bankole kollabierte nach Fesselung und Beruhigungsspritze.
Er starb an Herzversagen. Der junge Arzt, der vor Gericht eingestand, in der
Situation einen Fehler gemacht zu haben, wurde wegen unterlassener Hilfeleistung
zu einer Geldstrafe verurteilt. "In einer solchen Streß-Situation eine Spritze
zu geben, ist ohne genaue Kenntnis des Patienten und seine möglichen Reaktionen
unverantwortlich", sagt Girth.
Ende Mai dieses Jahres gibt
es den zweiten Todesfall am Frankfurter Flughafen. Der abgelehnte sudanesische
Asylbewerber Aamir Ageeb wehrt sich gegen die Abschiebung in seine Heimat,
in der er Haft und Folter befürchtet. Schließlich fesseln ihn drei BGS-Beamte
an Armen und Beinen. Außerdem setzen sie ihm einen Motorradhelm auf, damit er
sich und die "Sicherheitskräfte" nicht verletzen kann. Beim Start des Flugzeugs
drücken sie seinen Kopf zwischen die Beine. Wenig später ist Aamir Ageeb
tot.
Abschiebungen mit Todesfolge
rufen Menschenrechtler auf den Plan. Auch amnesty international hat nach den
beiden Frankfurter Todesfällen und ähnlichen Ereignissen in Österreich, Großbritannien
und Belgien lückenlose Aufklärung und den Verzicht auf lebensbedrohliche Zwangsmaßnahmen
gefordert. "Die Rolle von Ärzten", kritisiert ai-Flüchtlingsreferent Wolfgang
Grenz, "ist aber auch dann bedenklich, wenn sie Gefälligkeitsgutachten schreiben
oder mit dem Flüchtling mitreisen, um so eine aus medizinischen Gründen eigentlich
unvertretbare Abschiebung doch noch durchzusetzen."
Neben zweifelhaften falschen
Gutachten moniert der Frankfurter Mediziner Girth auch das unkritische Beantworten
von "reduzierten Fragestellungen" und nennt ein Beispiel: "Auf die Frage 'kann
die Tuberkulosekrankheit dieser Patientin auch ambulant behandelt werden?',
kann ich kurz 'ja' antworten. Wenn ich aber weiß, daß die Frau nach Ghana abgeschoben
wird, ist das 'ja' eine völlig unzureichende Antwort, weil die Patientin am
Flughafen in Accra bestimmt nicht die erforderliche medizinische Versorgung
erhalten wird." Das gleiche gelte für die pauschale Frage, ob ein Patient reisefähig
sei. "Das ist vor einer Abschiebung nicht die einzige Frage, und ein Arzt sollte
auch unter Zeitdruck den Mut haben, das deutlich zum Ausdruck zu bringen".
Girth hat an alle Ärzte
appelliert, sich nicht an Abschiebungen zu beteiligen: "Das einzige Entscheidungskriterium
sollte sein: Wünscht der Betroffene meinen Beistand?" Auch der Deutsche Ärztetag
und der Weltärztebund vertreten diese Position.
Ärzte, die zu Abschiebungen
zwangsverpflichtet werden sollen oder Kollegen, die wegen der Unterstützung
einer Abschiebung in einen Gewissenskonflikt kommen, fordert Girth eindringlich
auf, das Gespräch mit ihm zu suchen. So wie jener junge Mediziner, der ihn kürzlich
telefonisch um Rat fragte und eingestand: "Ich fühle mich schlecht dabei".
Harald Gesterkamp